Heiß, heißer, zu heiß- Lebensmittelkontrolleur Oliver Maier prüft auf dem Kölner Weihnachtsmarkt nicht nur Sauberkeit und Lagerung des Heißgetränks, sondern auch die Temperatur. Doch warum darf ein Glühwein nicht wärmer als 78 Grad sein?
Bei Temperaturen um die 30 Grad vergehen nicht nur Eier- und Fischspeisen im Handumdrehen, sondern selbst Speiseeis. Es muss bei mindestens zwölf Grad unter Null aus der Kühltheke kommen, um den gesetzlichen Hygieneanforderungen zu genügen.
Normalerweise unangekündigt, gaben sich die Mitarbeiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamts im Biergarten am Aachener Weiher ausnahmsweise mit Voransage die Ehre zum Arbeitsbesuch.